Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen zwischen AIREEN Seniorenbetreuung vertreten durch Frau Susanne van Hazebrouck (im Folgenden AIREEN genannt) und dem entsprechenden Auftraggeber werden gemäß der Leistungsvereinbarung auf separatem Blatt vereinbart. Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. Sie werden jeweils in der Leistungsvereinbarung vermerkt und von dem/der Leistungsnehmer/in bzw. der/en gesetzlichen Betreuer/in abgezeichnet.
§ 2 Vergütungsregelung
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines wöchentlich/monatlich geführten Leistungsnachweises. Es wird grundsätzlich die volle Stunde gerechnet, bei Wartezeiten wenn mindestens 15 Minuten Wartezeit erbracht wurden. Der Rechnungsbetrag ist in der Frist sofort nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu zahlen. War ein vereinbarter Einsatz, der aus von dem/der Leistungsnehmer/in zu vertretenen Gründen ausfallen muss, nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann AIREEN die für den Einsatz vereinbarte Vergütung verlangen. Eventuell zusätzliche Fremdkosten (z. B. Eintrittskarten o.ä.) werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterbelastet.
§ 3 Haftung
Die Haftung des Leistungserbringers wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Von dem Ausschluss der Haftung nicht erfasst sind:
– Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Leistungserbringer die Pflichtverletzung zu vertreten hat
– Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungserbringers beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Leistungserbringers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich.
§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheit
Die Mitarbeiter/innen von AIREEN sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die zur Durchführung des entsprechenden Auftrags erstellten Dokumentationen verbleiben als Eigentum bei AIREEN und werden in Kopie der Rechnung beigefügt.
§ 5 Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, – wenn nach medizinischer Indikation der Leistungsaufwand von AIREEN nicht mehr notwendig ist – wenn der erforderliche Aufwand im Wege der vereinbarten Leistungsvereinbarung nicht mehr erbracht werden kann – bei schwerer Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag. Gerichtsstand ist Neuss. Stand Dezember 2009