Individuelle Beratung
Jede Situation ist anders, daher brauchen Pflege- und Betreuungsbedürftige sowie ihre Angehörigen eine passgenaue Unterstützung und Beratung. Lernen Sie unser Dienstleistungsangebot und unser Netzwerk von zuverlässigen Partnern kennen. Wir unterstützen Sie jederzeit und beraten Sie, damit sich Probleme schnell lösen.
AIREEN Seniorenbetreuung verfügt über die Anerkennung für niedrigschwellige Betreuungsangebote der Bezirksregierung Düsseldorf nach SGB XI § 45 b und kann die Verhinderungspflege nach SGB XI § 39 durchführen. Durch die Vergabe des Institutionkennzeichens (IK-Nummer) können wir direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Alle weiteren Betreuungsleistungen können im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Gerne vermitteln wir Ihnen anerkannte und für Sie kostenlose Pflegeberater, die Sie aus erster Hand informieren, welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen und ggfs. miteinander kombinierbar sind. Sie
- analysieren und erfassen mit gemeinsam mit Ihnen systematisch den Hilfebedarf und planen mit Ihnen und Ihren Angehörigen die Versorgung
- kommen gerne zu Ihnen nach Hause und helfen bei der Antragsstellung sowie bei der Beratung
Antragstellung
Je früher der Antrag auf Pflegeleistungen (Neu- oder Höher-Einstufung) gestellt wird, umso schneller erhalten Sie die Leistung. Ein medizinisches Gutachten ist Entscheidungsgrundlage für das Vorliegen einer Pflegestufe. Je nach festgesteller Pflegestufe und Ihrem Versorgungsbedarf erhalten Sie Unterstützung. Zum Jahr 2017 gab es gesetzliche Änderungen, die wir Ihnen auszugsweise zur Information hier auflisten:
Betreuungs- und Pflegeleistungen ab Januar 2017 (Auszug)
Diese Aufstellung nach den neuen Pflegegraden (PG) bietet Ihnen eine erste Übersicht zur Betreuung Ihrer Angehörigen. Für weiterführende Informationen sollten Sie sich direkt von Ihrer Versicherung beraten lassen.
Leistung |
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
Häusliche Pflege Pflegesachleistungen | Anspruch nur über Entlastungsbetrag | € 689 | € 1.298 | € 1.612 | € 1.995 |
Umwandlungsanspruch Übertragung von 40 % der Sachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag | —– | € 275,60 | € 519,20 | € 644,80 | € 798 |
Häusliche Pflege Pflegegeld |
—– | € 316 | € 545 | € 728 | € 901 |
Pflegevertretung (§ 39) | —– | € 1.612 | € 1.612 | € 1.612 | € 1.612 |
Kurzzeitpflege (50 % hiervon kann der Pflegevertretung zugeschlagen werden) |
Anspruch nur über Entlastungsbetrag | € 1.612 | € 1.612 | € 1.612 | € 1.612 |
Entlastungsbetrag (ehemals € 104 bzw. € 208) |
€ 125 | € 125 | € 125 | € 125 | € 125 |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel | € 40 | € 40 | € 40 | € 40 | € 40 |
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes | € 4.000 | € 4.000 | € 4.000 | € 4.000 | € 4.000 |